Rückerstattung des Netznutzungsentgelts ab 1. Januar 2026: Das gilt neu für Speicher- und Umwandlungsanlagen
Am 1. Januar 2026 ist das zweite Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft getreten. Darin enthalten ist die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts.
Am 1. Januar 2026 ist das zweite Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft getreten. Neu geregelt wurde unter anderem die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts.
Was ist das Netznutzungsentgelt?
Das Netznutzungsentgelt ist die Gebühr für die Nutzung der Stromnetze. Es ist unabhängig vom eigentlichen Strompreis und deckt die Kosten für den Transport von Strom sowie den Betrieb und Unterhalt der Strominfrastruktur (z. B. Masten, Leitungen, Transformatoren).
Wer profitiert von der Änderung?
Anspruch auf Rückerstattung haben Personen oder Unternehmen, die Strom aus dem öffentlichen Netz in einen Speicher laden und diesen später wieder ins Netz einspeisen.
Folgende drei Kategorien von Anlagen können die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragen:
- Speicher mit Endverbrauch (z. B. stationäre Batterie in einem Haus, bidirektionale Ladestationen oder Elektrofahrzeuge als mobile Speicher)
- Umwandlungsanlagen (zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetische Gase oder Brennstoffe)
- Umwandlungsanlagen als Pilot- und Demonstrationsanlagen
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Art der Anlage und der Einspeisung ab. Grundlage ist die Stromversorgungsverordnung (Art. 18d-i). Die Rückerstattung beschränkt sich auf die Arbeitskomponente des jeweiligen Netznutzungstarifs.
- Speicher mit Endverbrauch: Der jeweilige Netzbetreiber legt einen Rückerstattungstarif fest. Für die BKW ist dieser beispielsweise hier zu finden: Tarifblatt
- Umwandlungsanlagen: Auch hier bestimmt der Netzbetreiber einen Rückerstattungstarif fest.
- Pilot- oder Demonstrationsanlagen: Das gesamte bezahlte Netznutzungsentgelt wird rückerstattet.
Details dazu finden Sie im Handbuch Speicher des Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen
Wie läuft die Rückerstattung ab?
Die Rückerstattung erfolgt über den Verteilnetzbetreiber, zum Beispiel die BKW.
Für folgende Anlagen ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich:
- Speicher mit Endverbrauch
- Umwandlungsanlagen, die mit einer Erzeugungsanlage verbunden sind, im Eigenverbrauch betrieben werden und der Bewilligungspflicht unterliegen
- Pilot- und Demonstrationsanlagen, bei denen nicht die gesamte bezogene Elektrizität für die Umwandlung verwendet wird
Kurz gesagt: Überall dort, wo Eigenverbrauch oder eine teilweise Nutzung vorliegt, sorgt ein Smart Meter für die korrekte Messung der ein- und ausgespeisten Energie.
Betreiben oder planen Sie einen Speicher?
Wenn Sie einen Speicher betreiben oder planen und prüfen möchten, ob Sie von der Rückerstattung des Netznutzungsentgelts profitieren können, melden Sie sich gerne bei uns: info@plusenergieburgholz.ch. Wir unterstützen Sie dabei, die Möglichkeiten zu prüfen und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.