Neue Regelung für die Einspeisevergütung von Solarstrom
Ab 2026 gilt in der Schweiz ein einheitlicher Referenzmarktpreis für eingespeisten Solarstrom. Kleine Anlagen erhalten eine Mindestvergütung, grössere den Marktpreis. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und Eigenverbrauchsmodelle (vZEV/ZEV) ermöglichen höhere Einnahmen und niedrigere Stromkosten.
Neue Regelung für die Einspeisevergütung für Solarstrom
Seit 2026 gilt in der Schweiz eine neue Regelung für die Vergütung von Solarstrom. Für Besitzer von Stromerzeugungsanlagen, wie zum Beispiel Dachsolaranlagen, bedeutet dies eine einheitliche Vergütung für eingespeisten Strom: den Referenzmarktpreis. Dieser Preis wird alle drei Monate vom Bundesamt für Energie festgelegt, orientiert sich am durchschnittlichen Marktpreis und wird je nach Anlagentyp angepasst.
Früher variierte die Vergütung stark je nach lokalem Energieversorger und lag häufig höher. Mit der neuen Regelung gilt für denselben eingespeisten Strom in der ganzen Schweiz grundsätzlich derselbe Preis.
Was ändert sich konkret?
Kleine Solaranlagen sind weiterhin geschützt: Wenn der Referenzmarktpreis unter einen bestimmten Mindestpreis fällt, erhalten Betreiber trotzdem die Mindestvergütung. Dadurch bleibt eine Grundrendite gesichert.
Grössere Anlagen haben diesen Schutz nicht. Sie erhalten immer den aktuellen Marktpreis.
Mindestvergütungen nach Anlagengrösse
- Solar <= 30 kW: Mindestvergütung: 6 Rp./kWh
- Solar 30-150 kW mit Eigenverbrauch: Mindestvergütung: 1,2-6 Rp./kWh
- Solar 30-150 kW ohne Eigenverbrauch: Mindestvergütung: 6 Rp./kWh
- Solar > 150 kW: Keine Mindestvergütung
Auswirkungen auf Solarstrom-Besitzer
Im ersten Quartal 2025 wurde Solarstrom, der ins Netz der BKW eingespeist wurde, mit 10,58 Rp./kWh vergütet.
Nach der neuen Regelung erhält man stattdessen:
- entweder den Referenzmarktpreis oder
- die Mindestvergütung (wenn die Anlage die Bedingungen erfüllt).
Typische Referenzmarktpreise liegen bei:
- 2-7 Rp./kWh im Sommer und
- 8-10 Rp./kWh im Winter
Selbst mit Mindestvergütung liegt die Auszahlung für kleine Anlagen meist deutlich unter den bisherigen 10,58 Rp./kWh.
Kann man eine höhere Vergütung bekommen?
Ja. Mit bestimmten Modellen kann Solarstrom direkt an Nachbarn verkauft werden, statt vollständig ins öffentliche Netz eingespeist zu werden.
Beispiele sind:
- Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
- Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
- Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Da weniger oder keine Netzkosten anfallen, profitieren beide Seiten:
- Anlagenbesitzer: höhere Einnahmen für ihren Strom
- Nachbarn: niedrigere Stromkosten
Unterschiede zwischen LEG, vZEV und ZEV
vZEV / ZEV
- Netzkosten: 100 % Einsparung für intern genutztem Strom
- Haftung: gesamtschuldnerisch
- Flexibilität: auf bestimmte Gebäude eingeschränkt
LEG
- Netzkosten: 20-40 % Einsparung
- Haftung: keine gemeinsame Haftung
- Flexibilität: flexibler Aufbau, kann das ganze Burgholzquartier umfassen
Ein wichtiger Unterschied ist also die Haftung.
Situation im Plusenergiequartier Burgholz
In Burgholz gibt es bereits mehrere Solaranlagen (Gebäude 49, 40 und künftig auch 7). Dadurch bietet sich eine gute Möglichkeit, den Strom direkt im Quartier zu nutzen und zu verteilen.
Die zentrale Frage: Sind sie bereit, gemeinsam mit anderen zu haften?
- Ja: Ein vZEV oder ZEV ermöglicht maximale Netzkosteneinsparungen.
- Nein: Eine LEG ist einfacher umzusetzen und mit weniger Risiko verbunden.
Beispiele für mögliche vZEV mit bestehender Dach-PV im Plusenergie Burgholz Quartier:
- Gebäude 49 könnte ein vZEV mit 45, 50, 51, 52 und 52a bilden.
- Gebäude 40 könnte ein vZEV mit 2, 41, 46 und 48 bilden.
Tipp: Die Modelle schliessen sich nicht gegenseitig aus. LEG und ZEV / vZEV können auch kombiniert werden.
Netznutzungsrabatte in einer LEG
Beim Stromaustausch innerhalb einer LEG wird das öffentliche Netz genutzt. Dafür gibt es je nach Netzaufbau einen Rabatt auf die Netznutzung:
- 40 % Rabatt: Strom wird nur auf einer Netzebene verteilt – also innerhalb einer Farbe im Bild oben. Beispiel: Ist der Produzent gelb markiert, erhalten alle LEG-Teilnehmer:innen, die ebenfalls gelb markiert sind, 40 % Rabatt auf die Netznutzung.
- 20 % Rabatt: Strom wird über mehrere Netzebenen verteilt – also zwischen zwei Farben im Bild oben. Beispiel: Ist der Produzent gelb markiert, erhalten alle LEG-Teilnehmer:innen, die blau markiert sind 20 % Rabatt auf die Netznutzung, während die gelb markierten LEG-Teilnehmer:innen weiterhin 40 % erhalten.
Der Rabatt gilt nur für Strom aus der LEG. Für regulär bezogenen Strom gilt der normale Tarif.
Unsere Empfehlung
Eine LEG ist einfach umzusetzen, erfordert keine baulichen Änderungen und keine gemeinsame Haftung.
Deshalb empfehlen wir, mit einem LEG-Pilotprojekt zu starten. Interessierte können teilnehmen, und das Modell kann schrittweise erweitert werden.
Gleichzeitig analysiert unser Team laufend die Situation im Quartier und prüft, welche Lösungen – LEG, vZEV oder ZEV – langfristig am sinnvollsten sind. Über neue Erkenntnisse und mögliche nächste Schritte informieren wir Sie regelmässig.
Wenn Sie Fragen haben oder sich für eine Teilnahme interessieren, können Sie sich jederzeit bei uns melden: info@plusenergieburgholz.ch. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Lösung zu finden – egal ob Sie als Anlagenbesitzer mehr Einnahmen erzielen oder als Stromverbraucher Ihre Stromkosten senken möchten.