Ab 2026: LEG eröffnen neue Chancen für Eigenproduktion und Eigenverbrauch
Ab dem 1. Januar 2026 wird in der Schweiz die Gründung sogenannter Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) rechtlich möglich — ein Meilenstein für eine dezentrale und gemeinschaftliche Energieversorgung. Gerne geben wir einen Überblick und zeigen auf, was in Sachen LEG wichtig ist.
Wer Strom vor Ort erzeugt, kennt die Entwicklung: Die Vergütung für eingespeiste Energie nimmt stetig ab, während sich der Eigenverbrauch finanziell immer stärker lohnt. Daraus ergibt sich die Frage, wie mit dieser neuen Ausgangslage sinnvoll umzugehen ist. Eine Möglichkeit besteht darin, zusätzliche Abnehmer in der näheren Umgebung zu finden und direkt zu versorgen. Genau hier setzt der Gesetzgeber an: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen sogenannte Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde vermarkten. Für Produzierende wie auch für Verbrauchende entstehen dadurch neue Perspektiven. Doch was genau verbirgt sich hinter einer LEG? Im Folgenden zeigen wir auf, wie dieser nächste Schritt in Richtung eines dezentralen Energiemarkts funktioniert.
vZEV bereits seit 2025 möglich
vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)
Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das am 9. Juni 2024 angenommen wurde, wurde der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch eingeführt. Im Unterschied zum klassischen ZEV müssen die teilnehmenden Verbrauchsstellen nicht mehr über private Leitungen verbunden sein, sondern können über die Infrastruktur des jeweiligen Verteilnetzbetreibers (VNB) gekoppelt werden.
Alle Beteiligten verfügen weiterhin über eigene Stromzähler. Für die Abrechnung wird jedoch ein virtueller Messpunkt festgelegt, über den Verbrauch und Einspeisung rechnerisch zusammengeführt werden. Diese aggregierten Daten stellt der VNB für die Abrechnung zur Verfügung.
Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen und Speichern bedeutet dies eine deutliche Vereinfachung: geringerer technischer Aufwand, niedrigere Investitionskosten und mehr Flexibilität bei der lokalen Nutzung des erzeugten Stroms. Einschränkend gilt jedoch, dass beim vZEV nicht das öffentliche Verteilnetz genutzt werden darf, sondern ausschliesslich die bestehende Anschlussleitung – etwa die vom Quartierverteilkasten bis zum Gebäude, die in der Regel vom Eigentümer finanziert wurde. Genau an diesem Punkt setzt die LEG an und geht darüber hinaus.
LEG ab 2026 gesetztlich verankert
LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft)
Mit der Revision des Energie- bzw. Stromgesetzes wird die LEG per 1. Januar 2026 offiziell eingeführt. Doch was unterscheidet sie von ZEV und vZEV?
Im Rahmen einer LEG beschränkt sich der Stromverbrauch nicht mehr auf einzelne Gebäude oder unmittelbar angrenzende Liegenschaften. Der lokal produzierte Strom kann innerhalb einer gesamten Gemeinde oder eines grösseren zusammenhängenden Gebiets geteilt werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Beteiligten beim gleichen Netzbetreiber angeschlossen sind, idealerweise auf derselben Netzebene liegen und innerhalb derselben Gemeinde ansässig sind. Zudem sind Smart Meter zwingend erforderlich.
Der zentrale Unterschied zum vZEV liegt in der Nutzung des Verteilnetzes. Während der Stromfluss beim vZEV auf wenige Anschlusspunkte begrenzt ist, darf bei einer LEG das bestehende lokale Verteilnetz für den Stromaustausch genutzt werden. Da dabei keine übergeordneten Netzebenen beansprucht werden, profitieren die Teilnehmenden von reduzierten Netznutzungsentgelten.
Je nach Ausgestaltung kann eine LEG unter anderem folgende Vorteile bieten:
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ein höherer Anteil des lokal erzeugten Solarstroms wird auch lokal verbraucht, was zu tieferen Strombezugskosten und reduzierten Netznutzungsgebühren (20 oder 40 %) für innerhalb der LEG gehandelten Solarstrom führt,
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eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren Erzeugungsanlagen, da weniger Energie zu niedrigen Einspeisetarifen abgegeben wird,
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eine stärkere Unabhängigkeit von schwankenden Energiepreisen und volatilen Märkten.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften stellen eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Eigenverbrauchsmodellen dar, sind jedoch nicht in jedem Fall umsetzbar. Ob eine LEG realisiert werden kann, hängt von mehreren Rahmenbedingungen ab: Netzbetreiber und Netzebene müssen identisch sein, das Gemeindegebiet darf nicht überschritten werden und das Verhältnis zwischen gesamter PV-Leistung und der gesamten Anschlussleistung der LEG muss mindestens 5 % betragen.
Für das Industriequartier Burgholz sind unterschiedliche Modelle denkbar – von Zusammenschlüssen mehrerer Gewerbeliegenschaften bis hin zu Kooperationen zwischen Unternehmen, der Gemeinde und privaten Haushalten. Auch bestehende ZEVs können sich zusammenschliessen und gemeinsam in eine LEG integriert werden.
Fest steht: Jede LEG muss individuell betrachtet werden. Plusenergie Burgholz wird die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Detail analysieren. Dabei stehen insbesondere folgende Fragen im Fokus:
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Sind die netztopologischen Voraussetzungen für eine LEG erfüllt und wie hoch fällt die Reduktion der Netznutzungsgebühren aus?
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Ist das Modell für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig?
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Welche konkreten Einsparungen bei Energie- und Netzkosten ergeben sich pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer?
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Wie werden die Teilnehmenden vertraglich eingebunden?
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Wer übernimmt Betrieb, Administration und Abrechnung?
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Welche internen Tarife und Verteilmechanismen kommen zur Anwendung?
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften markieren einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer dezentralen Energieversorgung. Sie eröffnen Unternehmen, Eigentümerinnen und Gemeinden neue Möglichkeiten, lokal erzeugten Solarstrom wirtschaftlich sinnvoll direkt vor Ort zu nutzen.